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für das gesamte Wirtschaftsrecht

Wir beraten Sie in allen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Angelenheiten. Dabei bieten wir sowohl Privatpersonen als auch mittelständischen Unternehmen eine umfangreiche Beratungspraxis an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht von der präventiven Beratung zwecks Streitvermeidung bis hin zur prozessualen Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten.

18.01.2017 - Mangel eines Kfz bei internationaler Fahndungsausschreibung

Der BGH hat mit Urteil vom 18.01.2017 Az. VIII ZR 234/15 entschieden, dass die internationale Fahndungsausschreibung eines Gebrauchtwagens einen Mangel darstellt, der den Käufer zum Rücktritt berechtigen kann.

17.01.2017 - Klage wegen Abgasmanipulation erfolgreich

Ein Etappensieg für die VW Kunden. Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 17.01.2017 Az. 3 O 139/16 die VW AG verurteilt, ein mit der Abgas-Schummelsoftware ausgestattetes Dieselfahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Die Begründung des Gerichts: Es liegt eine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung vor. Der Kunde hat daher einen Anspruch so gestellt zu werden, als hätte er den Vertrag nicht abgeschlossen. Folglich hat VW an den Kunden den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen und das Fahrzeug zurückzunehmen.

25.11.2016 - 3.000 € Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 25.11.2016 Az. 9 U 66/15 entschieden, dass für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung unter Kaufleuten – nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen – eine Vertragsstrafe von 3.000 € zu zahlen sein kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Versender der E-Mail als Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes gehandelt hat und ein erhebliches Missverhältnis der Vertragsstrafe zum Gewicht der Zuwiderhandlung nicht festzustellen ist.

07.07.2016 - Auch Immobilien-Maklerverträge können widerrufen werden

Der Bundesgerichtshofs hat am 07.07.2016 in zwei Revisionsverfahren (Az. I ZR 30/15 und I ZR 68/15) entschieden, dass ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312b BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung (= BGB aF) ist und vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann.

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